Entsendung in die Ausbildung

durch den CVJM-Landesverband Schlesische Oberlausitz

 

Für die Erfüllung seiner Aufgaben in der missionarischen Jugendarbeit entsendet der CVJM Schlesische Oberlausitz bewährte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Ausbildung zu hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für seinen Arbeitsbereich. Damit der spätere hauptamtliche Dienst und auch schon die Ausbildung in der geschwisterlichen Gemeinschaft des CVJM erfolgen kann, vereinbaren der Vorstand des CVJM Schlesische Oberlausitz und die/der Entsandte Folgendes:

 

  • Nach einer persönlichen Vorstellung im Vorstand und der Beschlussfassung über die Entsendung wird eine Kontaktperson benannt, die in der Zeit der Ausbildung in besonderer Weise für die Begleitung der/des Entsandten verantwortlich ist.
  • Der Vorstand und die/der Entsandte beraten gemeinsam über infrage kommende Ausbildungswege.
  • In regelmäßigen Abständen informiert sie/er den Vorstand über den Fortgang der Ausbildung. Die Kontaktperson sollte während der Ausbildungszeit mindestens zweimal den Besuch am Ausbildungsort mit der /dem Entsandten vereinbaren.
  • Der CVJM Schlesische Oberlausitz informiert die/den Ausgesandte/n regelmäßig über seine Arbeit und nimmt Anteil am Weg der/des Ausgesandten.
  • Unter Umständen übernimmt der CVJM auf besondere Absprache hin in einer Notlage anteilig Ausbildungskosten. 
  • Praktika sollten in der Absprache mit dem CVJM absolviert werden, der seinerseits Vorschläge machen kann.
  • Der spätere Einsatz sollte im Bereich der schlesischen Oberlausitz erfolgen. In einer gemeinsamen Verantwortung versuchen der CVJM und die/der Ausgesandte dies zu realisieren.
  • Die/der Entsandte darf damit rechnen, dass Mitglieder und Freunde des CVJM ihren/seinen Weg im Gebet begleiten.
  • Die/der Entsandte informiert regelmäßig über ihre/seine Ausbildung und ihren/seinen persönlichen Weg.
  • Nach Möglichkeit besucht sie/er den Freundestag des Landesverbandes und den LAK.
  • Sie/er wird um die Mitarbeit bei mindestens einer Rüstzeit des Landesverbandes oder eines Ortsvereines pro Jahr gebeten.
  • Die/der Entsandte nimmt teil am Weg des CVJM durch Gebet, Information und verschiedene Kontakte.

 

Gott ruft Menschen in seinen Dienst. Jesus sandte seine Jünger in die Städte und Dörfer Israels. Seit der Himmelfahrt Jesu ruft und beauftragt die Gemeinde in seinem Namen einzelne Christen für konkrete Dienste (Matthäus 9, 35 – 38; Matthäus 10; Apostelgeschichte 13, 1 – 4.2, Timotheus 2,2).

 

Im CVJM-Landesverband hat der Vorstand diese Vollmacht für seinen Arbeitsbereich. Verantwortliche Schwestern und Brüder rufen und senden einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den hauptamtlichen Dienst. Dies begründet eine bleibende gegenseitige Verantwortung über die Zeit der Ausbildung hinaus.

 

Die gegenseitigen Verpflichtungen entsprechen dem Wesen des Evangeliums, weil das Wort vom Kreuz zur konkreten Nachfolge in verbindende und verbindliche Gemeinschaft ruft. 

 

Hauptamtliche stehen, ebenso wie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, immer in der Gefahr, dem eigenen Willen zu folgen. Geschieht dies, werden sie stark in ihrer Wirkungsmöglichkeit für das Reich Gottes eingeschränkt. Die Gemeinschaft des CVJM fragt mit der/den Entsandten nach dem Willen Gottes und erwartet, dass Gott seinen Willen zu erkennen gibt. 

 

Im späteren Tätigkeitsbereich ist die Entsendung, besonders in schwieriger Lage, eine Vergewisserung für die/den Entsandte/n. Gegebenenfalls fragen Vorstand und Entsandte/r nach neuen Wegen. Für den Fall, dass Berufung und Entsendung fragwürdig werden, ist der Vorstand zu Beratung und seelsorgerlicher Begleitung bereit. 

 

Thomas Brendel

 

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